Grundpflege ist die Pflege in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie anderen Aspekten des täglichen Lebens. Die Grundpflege macht mit der Behandlungspflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung die häusliche Krankenpflege aus. Hier erfahren Sie, welche pflegerischen Maßnahmen man unter die Grundpflege fasst, inwiefern die Grundpflege sich von der Behandlungspflege abgrenzt und wie die Grundpflege finanziert wird, was sie also mit den Pflegegraden zu tun hat.
Hier finden Sie eine Tabelle zur Leistungsübersicht in 2022 entsprechend der jeweiligen Pflegegrade, die entweder als Sach- oder Geldleistung erstattet werden, gefolgt von einem Berechnungsbeispiel für Kombinationsleistungen. Sollten Sie hierzu Fragen haben, rufen Sie uns gerne unter 02208 / 930 17 35 an.
Im Pflegegrad 2 steht dem Pflegebedürftigen die Pflegesachleistung von 724 Euro zu oder ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 316 Euro. Hat die Pflegekasse beispielsweise für die Pflegesachleistung 550 Euro bezahlt, wird das Pflegegeld so berechnet: 550 Euro von 724 Euro = 75,96 Prozent. Diese Zahl wird gerundet auf 75,97 Prozent. Der Anspruch auf das anteilige Pflegegeld reduziert sich somit auf 24,04 Prozent der möglichen 316 Euro. Folglich zahlt die Pflegeversicherung noch 75,97 Euro. Kann der Umfang der Pflegesachleistung nicht im Voraus bestimmt werden, rechnet die Pflegeversicherung zuerst die Pflegesachleistung ab. Das anteilige Pflegegeld wird dann anschließend berechnet und ausgezahlt. So bleiben nachträgliche Korrekturen erspart.